Herrn
Dr. Ron Sommer
Deutsche Telekom AG
Friedrich Ebert Allee 140

53113 Bonn

14.11.2001

 

Beschwerde

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Sommer,

es ist an der Zeit, meinem Unmut über das von Ihnen geleitete Unternehmen etwas Luft zu verschaffen.

Nach inzwischen 6 eigenen Umzügen, in denen immer irgend etwas seitens der Deutschen Telekom schief gelaufen ist (so habe ich mittlerweile, trotz gegenteiligem Auftrag, zum Mai dieses Jahres eine neue Telefonnummer erhalten) und einem Umzug meiner Schwiegermutter (Der alte Anschluss wurde vier Tage zu früh abgeschaltet, so dass die vereinbarte Bereitstellung eines LKW auf Grund fehlender Erreichbarkeit scheiterte), bin ich, was die Zuverlässigkeit von Zusagen Ihres Hauses betrifft, recht vorsichtig geworden.

Zwei konkret zu schildernde (und evtl. zusammenhängende) Ereignisse haben nunmehr das Fass zum Überlaufen gebracht.

Irrtümlich buchte die Deutsche Post Express ein Telegramm über die Telefonrechnung von meinem Konto ab.

Darauf hin setzte ich mich mit der Rechnungsstelle Ihrer Firma in Verbindung (siehe beigefügtes Schreiben vom 25.07.2001).

Ungeachtet der Tatsache, dass ich (durch eigene Recherchen) herausgefunden habe, dass Ihre Firma für diesen Posten gar nicht zuständig war, ist es doch nicht hinnehmbar, dass dieses Schreiben völlig ignoriert wurde. Ein einfacher Hinweis auf die korrekte Zuständigkeit hätte ja ausgereicht! Statt dessen wurde entgegen meines ausdrücklichen Widerrufs der Abbuchungserlaubnis der Gesamtrechnungsbetrag abgebucht.

Wie angekündigt widersprach ich dieser Abbuchung mit der Folge, dass ich mit Schreiben vom 10.08.2001 von Ihrer Firma eine Mahnung erhielt.

Auf das darauffolgende Schreiben an Sie vom 15.08.2001 (beigefügt) erfolgte lediglich ein lapidarer Telefonanruf (immerhin), in dem ich darüber informiert wurde, dass mir die zwischenzeitlich in Rechnung gestellten Gebühren auf Grund der widerrufenen Abbuchung zurück erstattet würden. Von der geforderten Entschuldigung oder einer Erklärung, warum keine Reaktion auf mein erstes Schreiben erfolgte, keine Spur.

Nachdem ich mit Rechnung vom 19.09.2001 endlich meine mir zustehende Gutschrift erhalten hatte (ich hatte mich zwischenzeitlich mit der Deutschen Post in Verbindung gesetzt) schien die Angelegenheit zunächst erledig zu sein.

Dann erreichte mich eine Mahnung der Firma Arcor. Hierin wurde ein Betrag angemahnt, welcher in der die oben geschilderte Gutschrift beinhaltenden Rechnung enthalten und somit von Ihnen eingezogen bzw. mit der Gutschrift verrechnet wurde.

Nachdem die Firma Arcor sich (meiner Ansicht nach zu recht) für unzuständig erklärt hat, rief ich die in der Rechnung angegebene Nummer an. Dort wollte man die Angelegenheit jedoch nicht klären. Also habe ich mit Schreiben vom 21.10.2001 (beigefügt) die betreffende Mahnung mit der Bitte um Klärung und Erledigung an die für mich zuständige Telekomniederlassung übersandt.

Und -welche Überraschung- auf eine Reaktion warte ich immer noch. Jetzt habe ich bereits die zweite Mahnung der Firma Arcor erhalten mit dem Hinweis auf die Sperrung der Call by Call Verbindung und der Drohung, die Sache einem Inkassobüro zu übertragen.

Da Ihre Firma mein Geld einbehält und nicht dem zugehörigen Verwendungszweck zuführt, liegt nach meiner Auffassung bereits ein Fall von Untreue vor!

Ich habe mit heutigem Schreiben (ebenfalls beigefügt) nochmals den Versuch unternommen, auf friedlichem Wege zu einer adäquaten Reaktion Ihrer Firma zu gelangen. Ich bin jedoch nicht mehr bereit, meine Zeit und vor allem meine Nerven zu strapazieren und werde, wenn die leidige Angelegenheit nicht binnen der gesetzten Frist zu meiner Zufriedenheit erledigt worden ist (und dazu zählt ausdrücklich ein schriftlicher Erledigungsvermerk an mich sowie die Zahlung der genannten Aufwandsentschädigung) die Sache an meine Rechtsbeistand übergeben.

Seien Sie versichert, dass es mir nicht mehr leicht gefallen ist, mich in meinen Ausführungen nicht verbal ausfallend über Ihre Mitarbeiter zu äussern.

Ich hoffe, Sie (oder, falls Ihr Unternehmen tatsächlich über so etwas verfügen sollte) wenigstens Ihre Beschwerdestelle, werden sich der Sache annehmen und von den betreffenden Mitarbeitern Rechenschaft fordern.

Eine Erklärung zu den Vorkommnissen halte ich für selbstverständlich, eine Entschuldigung seitens der Verursacher für angemessen.

Mit freundlichen Grüßen

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(c) 2000-2003 Gregor Jonas
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