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Deutsche Telekom AG
Kundenniederlassung Düren
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52348 Düren

09.01.2002

 

RG. 9482150217 vom 19.09.2001, KD. 1660399415

Meine Schreiben vom 25.07.2001, 15.08.2001, 21.10.2001 und 14.11.2001

Ihre (einmalige) Antwort vom 26.11.2001

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach langem, wegen Ihrer meist fehlenden Antwort recht einseitigen Schriftverkehr teilten Sie mir in Ihrem Schreiben vom 26.11.2001 mit, dass inzwischen der ausstehende Betrag an die Firma Arcor und die übrigen Call-by-Call Anbieter überwiesen worden sei. Entsprechende Abbuchungen/Verrechnungen etc. wurden in den darauffolgenden Rechnungen auf meinem Buchungskonto vorgenommen. (Der gesamte Schriftverkehr, den ich zu meiner Entlastung nicht mehr als Kopie beifüge, können Sie unter http://members.tripod.de/gregorjonas/telekom/beschwerde.htm

im Internet nachlesen).

Da mein Telefonanschluß 02255/949339 für die Nummer 01070 immer noch nicht freigegeben ist, habe ich bei Arcor nachgefragt. Zu meinem grenzenlosen Erstaunen wurde mir mitgeteilt, dass der Betrag immer noch aussteht und mir in Kürze eine Zwangsbeitreibung droht. Hier der Wortlaut der e-mail von der Firma Arcor:

"Betreff: RE: Kndennr. 4738304926

Von: Rechnungsinfo@arcor.net (Rechnungsinfo@arcor.net)

An: Gregor Jonas <gregor_jonas@web.de>

 

Datum: 08.01.02 10:43

Sehr geehrter Herr Jonas,

tut uns leid Ihnen die Mitteilung machen zu müssen aber anscheinend hat die Telekom ihr System doch nicht überlisten können. Wir haben zu den Rechnungen der Telekom vom September und Oktober noch immer kein Geld erhalten...sonst wären Sie auch schon wieder freigeschaltet. Das 'Problem' an der ganzen Sache ist jetzt, das der Vorgang anstehend zur Übergabe an das Inkassobüro ist.

Mit freundlichen Grüßen

Denise Harpke

Kundendienst

 

Der gesamte Vorfall ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. Insbesondere sind die Korrekturrechnungen nicht nachvollziehbar, da weder die Rechnungsbeträge mit den Kontoabbuchungen noch mit den in Rede stehenden Beträgen übereinstimmen. Außerdem wird die Erstattung der damals geforderten 50 DM Aufwandsentschädigung nicht deutlich.

Ich fordere Sie daher auf:

bis spätestens 15.01.2002 den ausstehenden Betrag an die Firma Arcor sowie die Beträge an die übrigen Call-by-Call Anbieter zu überweisen. Der Vollzug ist sowohl der Firma Arcor als auch mir unmittelbar schriftlich anzuzeigen.

Die seit dem Beginn der Angelegenheit im September 2001 gestellten Rechnungen sind gänzlich neu zu erstellen. Hierbei sind die üblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung und Rechnungserstellung zu Grunde zu legen. Insbesondere ist deutlich zu machen, welche Rück- und Umbuchungen wann und mit welchen Beträgen vorgenommen wurden. Die in Rechnung gestellten Beträge haben mit den von meinem Konto vorgenommenen Abbuchungen übereinzustimmen.

Die Erstattung der Aufwandsentschädigung sowie des unter 3. geforderten Betrages hat separat zu erfolgen, um die Übersichtlichkeit der Rechnungen nicht zu beeinträchtigen.

Zum Ausgleich für den langanhaltenden Ärger und den entstandenen Aufwand sowie der Kosten für eine in Anspruch genommene Rechtsberatung ist eine Zahlung von 200 Euro auf mein Konto vorzunehmen.

Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass ich im Falle der Nichtbeachtung oben stehender Forderungen oder bei Fristüberschreitung meinen Anwalt mit der Weiterverfolgung der Angelegenheit betrauen werde. 

Die im Falle einer Zwangsbeitreibung des Betrages durch die Firma Arcor entstehenden Kosten werden Ihnen selbstverständlich ebenso in Rechnung gestellt wie die dann entstehenden Anwaltsgebühren. Ausserdem behalte ich mir vor, dann weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Gregor Jonas

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