DEUTSCHER BUNDESTAG |
11011 Berlin, 16.07.2003, |
| Petitionsausschss | |
| Pet 4-15-07-40324-009544 (Bitte bei allen Zuschriften angeben) |
Fernruf
(030) 227-32478 Telefax (030) 227-30015 |
Herrn
Gregor Jonas
53881 Euskirchen
Betr.: Unterhaltsrecht
Bezug: Ihr Schreiben vom 02.07.2003
Sehr geehrter Herr Jonas,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Marita Sehn, MdB, bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens.
Nach Prüfung Ihrer Zuschrift erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Ich bitte um Verständnis, dass dies längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte teilen Sie zwischenzeitliche Änderungen des Sachverhalts oder Ihrer Anschrift dem Petitionsausschuss unter dem angegebenen Aktenzeichen mit.
Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Rainer Waldach)
Um Ihnen Rückfragen zu ersparen, werden die im Regelfall üblichen Verfahrensschritte aufgezeigt.
Das Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag ist ein schriftliches Verfahren.
Parlamentarisch beraten werden Bitten zur Gesetzgebung des Bundes und Beschwerden über die Tätigkeit von Bundesbehörden. Petitionen, die nicht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes fallen, werden an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments abgegeben, soweit die Landeszuständigkeit gegeben ist. Da der Deutsche Bundestag keine gerichtliche lnstanz ist, kann er weder Urteile aussprechen noch Gerichtsentscheidungen aufheben.
Zu jeder Eingabe wird eine Akte mit einer Petitions-Nummer angelegt. Die Daten werden unter Beachtung des Datenschutzes computermäßig erfasst. Eine Eingangsbestätigung wird als erstes erteilt.
Der Petitionsausschuss bittet das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes um Stellungnahme.
Die Stellungnahme des Bundesministeriums oder der Aufsichtsbehörde wird vom Ausschussdienst geprüft.
Kann die Petition nach der Stellungnahme erfolgreich abgeschlossen werden, wird dies dem Petenten mitgeteilt. Der Petitionsausschuss beschließt, den Abschluss des Verfahrens zu empfehlen. Der Deutsche Bundestag beschließt entsprechend dieser Empfehlung.
Ergibt die Prüfung des
Ausschussdienstes unter Berücksichtigung der Stellungnahme, dass die Petition keinen Erfolg haben wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Dem Petenten wird diese Bewertung durch den Ausschussdienst unmittelbar mitgeteilt.
Widerspricht der Petent nicht binnen sechs Wochen dieser Bewertung, wird das
Petitionsverfahren abgeschlossen. Petitionsausschuss und Deutscher Bundestag
beschließen entsprechend. Widerspricht der Petent, wird seine Petition, wie im
folgenden unter 7 b) dargestellt, berateb.
b) Der Ausschussdienst erstellt für die Parlamentarische Beratung eine
Beschlussempfehlung mit Begründung, die von mindestens zwei berichterstattenden Abgeordneten die
der Koalition und der Opposition angehören, geprüft wird. Der Petitionsausschuss berät
die Petition und verabschiedet eine Empfehlung, über die der Deutsche Bundestag
beschließt. Der Petent wird dann abschließend über das Ergebnis der Beratungen zu
seiner Petition informiert.
Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss, der der Bundesregierung übermittelt wird. Dabei sind unterschiedlich intensive Beschlüsse möglich, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wird, im Sinne der Petition tätig zu werden.
Die Bundesregierung ist wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht verpflichtet, dem Beschluss des Deutschen Bundestages zu folgen. In diesem Fall muss sie jedoch ihre abweichende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen.
Das beschriebene sorgfältige Prüfungsverfahren ist nicht in wenigen Tagen oder Wochen durchzuführen. Der Petitionsausschuss ist deshalb bemüht, Sie über den Stand der Bearbeitung Ihrer Petition auf dem Laufenden zu halten
Den gesamten Vorgang können Sie auf der Startseite unter "Meckerecke | Recht und Petitionen | Kindesunterhalt" nachlesen.